Garantiefälle

Garantiefälle

Natürlich gewähren wir auf alle unsere Produkte eine Garantie nach schweizer Obligationenrecht. Das Gesetz schreibt eine zweijährige Garantie (gesetzlicher Begriff: Gewährleistungsrecht) für Mängel vor (Art. 210 Abs. 1 OR). Nach Ablauf der zwei Jahre haftet der Verkäufer nicht mehr, selbst wenn Sie den ursprünglichen Mangel, den Sie erst jetzt entdecken, umgehend melden. Der Verkäufer haftet in diesem Fall höchstens, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Mängel beziehen sich in diesem Fall auf Herstellungsfehler an Material oder bei der Verarbeitung. Abnutzungsmängel sind maximal durch die 1 Jährige Herstellergarantie abgedeckt und sind somit von dieser Regelung ausgeschlossen.

Im allgemeinen gilt; Bei etweiligen Mängeln hat sich der Kunde umgehend bei Surfari zu melden und den Mängel allenfalls direkt zu dokumentieren. (Bilder per Mail an shop@surfari.ch.)

8. GARANTIE

8.1 Die Firma Surfari GmbH gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versandes nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt ausser Acht.
8.2 Ergänzend hat der Kunde potentiell Ansprüche aus Garantieerklärungen der Hersteller einiger Produkte, die den Produkten beigefügt werden. Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang. Im Falle einer Abweichung hat der Kunde der Firma Surfari GmbH umgehend eine Mängelrüge zu senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.
8.3 Im Falle einer nicht vollständigen Lieferung wird die Firma Surfari GmbH umgehend nachliefern. Im Übrigen hat die Firma Surfari GmbH zunächst das Recht, entweder die mangelhafte Sache zu reparieren oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Gelingt die Reparatur wiederholt nicht oder erfolgt wiederholt keine befriedigende Ersatzlieferung, ist der Kunde berechtigt, entweder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten (Wandelung).
8.4 Die Firma Surfari GmbH haftet für zugesicherte Eigenschaften, soweit diese auf der Homepage ausdrücklich als zugesichert oder als "Garantie" gekennzeichnet sind.
8.5 Die Firma Surfari GmbH übernimmt keine Garantie für Verschleissteile sowie für Mängel, die auf unsachgemässe Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Kunden zurückzuführen sind.